Erleichterung familiengerichtlicher Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls

Am 11.07.2007 wurde der Regierungsentwurf für ein Gesetz zur Erleichterung familiengerichtlicher Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls vom Kabinett beschlossen. Durch die Neuregelung sollen eine frühzeitigere Anrufung des Familiengerichts und ein frühes und gegebenfalls niederschwelliges Eingreifen durch das Familiengericht in Fällen von Gefährdungen des Kindeswohls ermöglicht werden.